Unsere Leistungen - Wirtschaftsprüfung
 

Jahresabschlussprüfung

Wir führen Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen bei mittelständischen Unternehmen durch, die zur Prüfung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, oder die sich freiwillig einer Prüfung unterwerfen. Zu unseren Mandanten gehören auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, zu denen wir weiter unten zusätzliche Erläuterungen geben. Die Mehrzahl der übrigen Unternehmen unterliegen als mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 HGB der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung.

Wirtschaftsprüfung

Für unsere Mandanten erbringen wir unter anderem auch Leistungen in Bereich von

  • Mergers & Acquisitions (Unternehmenskäufe und -verkäufe), Due Diligence und Begleitung von Transaktionen
  • Unternehmensbewertungen
  • Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen
  • Prüfung von Sonderbilanzen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Durchführung von Qualitätskontrollen nach §§ 57a ff. WPO

 

Kapitalmarktorientierte Unternehmen

Wir betreuen über 10 kapitalmarktorientierte Unternehmen zum Teil als gesetzlicher Abschlussprüfer und zum Teil mit Beratungsleistungen. Wir gehören zu den ca. 200 deutschen Wirtschaftsprüfungskanzleien, die Prüfungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen durchführen.

Zu kapitalmarktorientierten Unternehmen gehören Unternehmen, deren Anteile an der Börse (im amtlichen Handel, im geregelten Markt, im Freiverkehr, im Entry Standart, Freiverkehr etc) gehandelt werden, sowie Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, die private Kapitalmarktemissionen herausgeben. Unsere Mandanten aus diesem Sektor haben folgende Struktur:

Unternehmen nach § 319a HGB:

Wir sind Abschlussprüfer von 2 Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG in Anspruch nehmen (amtlicher und geregelter Markt). Wir sind verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht nach § 55c WPO zu erstellen und als Download bereitzustellen. Sie können unseren aktuellen Bericht hier erhalten: Transparenzbericht März 2013.

Übrige Unternehmen mit Notierungen:

Wir sind Abschlussprüfer von 7 Aktiengesellschaften, deren Aktien im Freiverkehr bzw. Entry Standard gehandelt werden.

Sonstige kapitalmarktorientierte Unternehmen:

Zu unseren weiteren kapitalmarktorientierten Mandanten, die wir prüfen oder beraten, gehören außerdem Finanzdienstleistungsinstitute sowie eine Gesellschaft, die private Emissionen im Bereich der mezzaninen Finanzierungsinstrumente ausgegeben hat.

Peer Review

Der so genannte Peer Review ist die turnusmäßige externe Qualitätskontrolle von Wirtschaftsprüfungskanzleien. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen dürfen nur von Kanzleien durchgeführt werden, die über eine gültige Teilnahmebescheinigung am System der Qualitätskontrolle verfügen. Unserer Kanzlei gehört zu den ca. 120 deutschen Kanzleien, die sich bereits im Jahr 2002 ihrem ersten Peer Review unterzogen haben. Seitdem wird die externe Qualitätskontrolle in unserer Kanzlei im gesetzlich vorgeschriebenen Turnus alle 3 Jahre wiederholt.
Darüber hinaus haben sich unsere Geschäftsführer zu Qualitätskontrollprüfern fortbilden lassen. Von uns wurden bereits externe Qualitätskontrollen bei Berufskollegen durchgeführt.

Unsere aktuelle Teilnahmebescheinigung erhalten Sie hier: Teilnahmebescheinigung